Die Festsetzungen des ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 3 "Knüwen" der aus den 60iger Jahren stammt, wurde in der Gesamtheit überprüft. Auf Grundlage, der aktuellen Anforderungen an einen Bebauungsplan, der Bedürfnisse einer nachhaltigen Wohnbaulandentwicklung sowie der aktuellen Rechtsgrundlagen ist es sinnvoll, den Bereich des vorhandenen Bebauungsplanes neu aufzulegen und in mehrere Bereiche zu unterteilen. Ein Bereich wurde unter der Nr. 130 b "Knüwen" neu aufgelegt. Ziele dieser Neuaufstellung sind die Anpassung an die vorhandenen städtebaulichen Strukturen und die Vergrößerung der überbaubaren Bereiche, um eine Nachverdichtung zu gewährleisten.