Für die Standortsicherung der Firma Polyvlies – Franz Beyer GmbH ist es zwingend erforderlich die innerbetrieblichen Abläufe weiter zu optimieren. Hierzu ist eine Arrondierung der Gewerbeflächen um den dieser Planung zugrunde liegenden 6.005 m² großen Verfahrensbereich erforderlich.
Dementsprechend hat der Rat der Stadt Hörstel die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbegebiet Landwehr – 8. Erweiterung“ beschlossen, um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Arrondierung des Betriebsgeländes sowie Sicherung des Betriebsstandortes im Ortsteil Bevergern zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich für den Verfahrensbereich ist im Bebauungsplan eindeutig festgelegt.