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Bebauungsplan
022 a "Sanderskamp" Stadt Hörstel - Stadtteil Bevergern
Übersichtsbild Übersichtsplan DGK 3711-03 / 3711-04

Der Bebauungsplan Nr. 22 „Sanderskamp“ der Stadt Hörstel-Bervergern verfügt über zahlreiche Änderungen, die in vielen einzelnen Plänen dargestellt wurden, sodass eine gute Übersicht nicht mehr gegeben ist. Dadurch wird die Rechtslage immer undurchsichtiger. Es ist teilweise nicht ersichtlich für welchen Bereich welcher rechtskräftige Plan gilt. Um die Undurchsichtigkeiten des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sanderskamp“ der Stadt Hörstel – Bevergern zu beseitigen und die Rechtslage eindeutig zu bestimmen, bedarf es einer chronologischen Aufstellung über die Änderungen und Beschlüsse des Bebauungsplanes. Nach dieser Aufstellung ist eine Neuauflage auf der ermittelten Grundlage inklusive Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Gegebenheiten unabdingbar. Mit der Neuauflage geht die Digitalisierung des Planes einher.

Das Ergebnis der chronologischen Aufstellung aller Änderungen und Beschlüsse des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sanderskamp“ - Stadt Hörstel Stadtteil Bevergern zeigt, dass es sinnvoll ist den Bereich des vorhandenen Bebauungsplanes in der Neuauflage in mehrere Bereiche zu unterteilen um eine bessere Übersicht zu bewahren. Der erste Bereich wurde als eigenständiger Bebauungsplan unter der Nr. 22a „Sanderskamp“ gem. § 13a BauGB neu aufgestellt. 

 



Ansprechperson

  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 11.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 16.12.2019 - 22.01.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 19.03.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 28.03.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge