Am 21.06.2023 hat der Rat der Stadt Hörstel den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Im Hof“ der Stadt Hörstel, Stadtteil Riesenbeck gefasst.
Mit der Änderung sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für eine „Service-Wohnen“-Anlage auf dem Grundstück der ehemaligen evangelischen Friedenskirche geschaffen werden. Das ehemalige Kirchengebäude soll optisch in das Nachfolgekonzept eingebunden werden. Aus energetischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, das Original-Mauerwerk zu erhalten. Da der Vorhabenträger das Erscheinungsbild der Kirche aber beibehalten möchte, wird das ehemalige Kirchengebäude zunächst demontiert und im nächsten Schritt so wiederaufgebaut, dass die ursprüngliche „Kirchensilhouette“ erhalten bleibt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Im Hof“ kann gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung (Nachverdichtung) durchgeführt werden.