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Flächennutzungsplan
074 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hörstel
Übersichtsbild Übersichtsplan

Der Rat der Stadt Hörstel fasste am 08.11.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 74. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hörstel. Im Stadtteil Bevergern soll auf einer ca 1,4 ha großen Fläche die Darstellung der „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ umgewandelt werden.

Am 14.12.2022 hat der Rat der Stadt Hörstel den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70a „Zum Hügel II“ der Stadt Hörstel, Stadtteil Bevergern, gefasst. Dieses Verfahren sollte nach den Vorschriften des §13b BauGB durchgeführt werden.
Wie in der Ratssitzung vom 06.09.2023 mitgeteilt, wurde der §13b BauGB zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt, da er gegen EU-Recht verstößt. Im Rahmen des Planverfahrens nach § 13b BauGB wäre eine Berichtigung des FNP erfolgt. Dies ist aufgrund der Rechtswidrigkeit nicht mehr möglich, sodass nun eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist

 



Ansprechperson

  • Frau Anke Weisemann, Telefon: 05454/911-160, E-Mail: a.weisemann@hoerstel.de
  • Frau Martina Röttering, Telefon: 05454/911-167, E-Mail: m.roettering@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 08.11.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.11.2023 - 15.12.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 13.11.2023 - 15.12.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Parallelverfahren


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