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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
086 "Nahversorgungszentrum Riesenbeck" - 2. Änderung
Übersichtsbild Übersichtsplan

Der Vorhabenträger plant auf dem Grundstück Heinrich-Niemeyer-Straße 66 in 48477 Hörstel, Gemarkung Riesenbeck, Flur 11, Flurstück 909 den Lebensmitteldiscounter „ALDI Nord“ um 300 qm auf gut 1.100 qm zu erweitern. Die Erweiterung ist im nordöstlichen Teil des Eingangsbereiches sowie im südöstlichen Teil des hinteren Bereiches geplant. Aufgrund der Erweiterung handelt es sich zukünftig um einen großflächigen Einzelhandel gem. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO. Daher ist hierfür die Änderung des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes notwendig.

Im Vorfeld hat der Vorhabenträger in Absprache mit der Verwaltung eine Auswirkungsanalyse für die geplante Erweiterung eines ALDI Nord-Marktes gem. § 11 Abs. 3 BauNVO durch den Auftragsnehmer STADT + HANDEL, Dortmund durchführen lassen. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass das Planvorhaben hinsichtlich konzeptioneller Aspekte (EHK) sowie zu den normativen Aspekten (§ 11 Abs, 3 BauNVO sowie LEP NRW) konform ist.



Ansprechperson

  • Frau Anke Weisemann, Telefon: 05454/911-160, E-Mail: a.weisemann@hoerstel.de
  • Frau Martina Röttering, Telefon: 05454/911-167, E-Mail: m.roettering@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 09.11.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.03.2023 - 28.04.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.03.2023 - 28.04.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 18.09.2023 - 20.10.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.09.2023 - 20.10.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.02.2024 - 26.02.2024, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 12.02.2024 - 26.02.2024, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB

Parallelverfahren


Anhänge