Der Vorhabenträger plant auf dem Grundstück Heinrich-Niemeyer-Straße 66 in 48477 Hörstel, Gemarkung Riesenbeck, Flur 11, Flurstück 909 den Lebensmitteldiscounter „ALDI Nord“ um 300 qm auf gut 1.100 qm zu erweitern. Die Erweiterung ist im nordöstlichen Teil des Eingangsbereiches sowie im südöstlichen Teil des hinteren Bereiches geplant. Aufgrund der Erweiterung handelt es sich zukünftig um einen großflächigen Einzelhandel gem. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO. Daher ist hierfür die Änderung des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes notwendig.
Im Vorfeld hat der Vorhabenträger in Absprache mit der Verwaltung eine Auswirkungsanalyse für die geplante Erweiterung eines ALDI Nord-Marktes gem. § 11 Abs. 3 BauNVO durch den Auftragsnehmer STADT + HANDEL, Dortmund durchführen lassen. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass das Planvorhaben hinsichtlich konzeptioneller Aspekte (EHK) sowie zu den normativen Aspekten (§ 11 Abs, 3 BauNVO sowie LEP NRW) konform ist.