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Flächennutzungsplan
71 Erweiterung / Anpassung des Industriegebietes im Stadtteil Hörstel
Übersichtsbild Übersichtsplan

Der Rat der Stadt Hörstel hat in seiner Sitzung vom 06.04.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hörstel - Erweiterung/Anpassung des Industriegebietes im Stadtteil Hörstel - gefasst.

Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,2 ha, welche derzeit maßgeblich als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird.

Das Plangebiet (welches eine Gesamtfläche von 1,2 ha hat) wird derzeit maßgeblich landwirtschaftlich als Acker genutzt. Östlich des Änderungsbereiches befindet sich ein Asphaltmischwerk. Darüber hinaus grenzen östlich bestehenden Industrie- und Gewerbebetriebe entlang des Veerbiäkenweges und der Röntgenstraße an. Weiter nordwestlich verläuft der Uffelner Weg mit begleitenden Gehölzstrukturen, der den Änderungsbe-reich begrenzt. Im Süden und Norden schließen weitere landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen an.

Im Rahmen der 71. Änderung des Flächennutzungsplans soll das Plangebiet von „Fläche für die Landwirt-schaft“ und „gewerbliche Baufläche“ umgewandelt werden. Dies ist vor dem Hintergrund des weiterhin bestehenden dringenden Bedarfes an Gewerbeflächen, der in den bestehenden Gewerbegebieten nicht gedeckt werden kann, sowie der Erweiterungsbestrebungen eines ansässigen Betriebes erforderlich, um langfristig den Standort des Interkommunalen Industriegebiets planungsrechtlich zu sichern und weiterzuentwickeln.

Parallel wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Industriegebiet II“ - 4. Erweiterung der Stadt Hörstel, Stadtteil Hörstel, geführt.

Da es sich um eine nachhaltige Erweiterung sowie um eine Sicherung eines bestehenden Betriebsstandortes handelt, hat die Regionalplanungsbehörde ihre Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes signalisiert.



Ansprechperson

  • Frau Anke Weisemann, Telefon: 05454/911-160, E-Mail: a.weisemann@hoerstel.de
  • Frau Martina Röttering, Telefon: 05454/911-167, E-Mail: m.roettering@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 06.04.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.12.2022 - 27.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.12.2022 - 27.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 12.02.2024 - 15.03.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.02.2024 - 15.03.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren


Anhänge