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Bebauungsplan
053 "Industriegebiet II" - 4. Erweiterung
Übersichtsbild Übersichtsplan

Der Rat der Stadt Hörstel hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Industriegebiet II“ der Stadt Hörstel, Stadtteil Hörstel gefasst.

Das Plangebiet umfasst mit einer Gesamtfläche von ca. 4,7 ha derzeit maßgeblich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen sowie ein bestehender Betrieb eines Asphaltmischwerks. Die Grenzen sind entsprechend in der Planzeichnung des Bebauungsplanes festgesetzt.

Das Plangebiet wird begrenzt durch einen Gewerbebetrieb im Osten, den Uffelner Weg und landwirtschaftliche Nutzflächen im Norden, landwirtschaftlichen Nutzflächen im Westen und den Veerbiäkenweg im Süden.

Die Stadt Hörstel hat in den letzten Jahren versucht, die Nachfrage nach Gewerbeflächen innerhalb des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets gemeinsam mit der Stadt Ibbenbüren nordöstlich der Ortslage Hörstel zu decken. Trotz der bisherigen Bemühungen besteht weiterhin eine erhebliche Nachfrage nach Gewerbegrundstücken innerhalb des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes, nicht zuletzt aufgrund der optimalen Verkehrsanbindung und der hohen Entfernung angrenzender Wohnbebauung. Der Bedarf liegt daher vorrangig im Bereich der produzierenden und verarbeitenden Betriebe, die auf jene Standortfaktoren angewiesen sind.

Da kommunale Flächenreserven oder Flächen für die Innenentwicklung derzeit nicht vorhanden sind, und zwei bestehende Betriebe im westlichen Bereich des Industriegebiets eine Erweiterung ihrer Betriebsanlagen anstreben, wird die vorliegende Bauleitplanung erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung bestehender Industrie- und Gewerbebetrieben zu schaffen. Parallel dazu werden im Rahmen der 71. Änderung des Flächennutzungsplans die übergeordneten Voraussetzungen für die Entwicklung von Gewerbeflächen im nördlichen Gemeindegebiet geschaffen.

Um Hörstel als attraktiven Gewerbestandort zu sichern und weiter auszubauen, hat die Stadt Hörstel beschlossen, mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung zwei ansässiger Betriebe sowie für eine Entwicklung weiterer Industrieflächen im interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet mit Ibbenbüren zu schaffen.

Die Erschließung ist von Süden über den Veerbiäkenweg vorgesehen. Hierüber sollen die bereits vorhandenen Industrie- und Gewerbebetriebe ebenfalls erschlossen werden. Im Übergang zum angrenzenden Landschaftsraum soll eine Eingrünung der Bauflächen erfolgen.



Ansprechperson

  • Frau Anke Weisemann, Telefon: 05454/911-160, E-Mail: a.weisemann@hoerstel.de
  • Frau Martina Röttering, Telefon: 05454/911-167, E-Mail: m.roettering@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 06.04.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.12.2022 - 27.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.12.2022 - 27.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 12.02.2024 - 15.03.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.02.2024 - 15.03.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren


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