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Bebauungsplan
70a Zum Hügel II
Übersichtsbild Übersichtsplan

Der Rat der Stadt Hörstel hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 70a "Zum Hügel II" der Stadt Hörstel, Stadtteil Bevergern, zur Wohnbaulandentwicklung aufzustellen.

Des Weiteren wurde in selbiger Sitzung beschlossen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie einer Umweltprüfung wird abgesehen. Die Verwaltung wird direkt mit der Durchführung der Auslegung nach § 13b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Bereits 2012 hat die Stadt Hörstel mit dem heute rechtskräftigen Bebauungsplan „Zum Hügel“ die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung von Wohnbauflächen in Bevergern zu schaffen. Trotz dieser Bemühungen besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken in dem Stadtteil Bevergern. Potenziale der Innenentwicklung stehen dabei nicht mehr zur Verfügung oder wurden bereits entwickelt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine ca. 1,4 ha große Fläche westlich der Ortslage Bevergern. Auf dieser Fläche wird beabsichtigt 18 Wohngrundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser zu schaffen. Das ist notwendig, um auch künftig eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Bauflächen zu gewährleisten und ein angemessenes Angebot an verfügbaren Bauplätzen vorzuhalten.



Ansprechperson

  • Herr Michael Käller, Telefon: 05454/911-150, E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de
  • Frau Martina Röttering, Telefon: 05454/911-167, E-Mail: m.roettering@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 14.12.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.12.2022 - 03.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.12.2022 - 03.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 05.06.2023 - 23.06.2023, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB
  • 05.06.2023 - 23.06.2023, Erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a (3) BauGB

Parallelverfahren


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