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Bebauungsplan
033 "Auf dem Klei II" - vereinfachte Änderung (2022)
Übersichtsbild Übersichtsplan

Der Bebauungsplan Nr. 33 „Auf dem Klei II“ der Stadt Hörstel, Stadtteil Hörstel soll auf Grundlage eines vorliegenden Antrags auf Bebauungsplanänderung geändert werden.

Ziel der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans ist eine Erweiterung des vorhandenen Wohngebäudes zu erreichen. Damit die Funktionalität auch innerhalb der vorhandenen Wohnnutzung gewahrt werden kann ist ein Anbau in nordwestlicher Richtung erforderlich, so dass mit dieser Änderung ein Heranführen der Baugrenze bis auf 3,0 m an die Verkehrsflächen vorgesehen ist.

Gleichzeitig wird, entsprechend den aktuellen Vorgaben der Stadt Hörstel, für den Änderungsbereich die bisherige Festsetzung „Garagen und Nebengebäude sind innerhalb der überbaubaren Fläche und darüber hinaus bis zu einem Abstand von 3,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche zulässig“ durch folgende Festsetzung ersetzt:

„Garagen, Carports, Nebengebäude und Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche allgemein zulässig. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche müssen Garagen, Carports und Nebengebäude jedoch einen Abstand von mindestens 3,0 m zu öffentlichen Straßenverkehrsflächen bzw. mindestens 1,50 m zu Rad-/Fußwegen einhalten“.

Die übrigen zeichnerischen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, als da sind u.a. Allgemeines Wohngebiet (WA), eingeschossige Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig, maximale Grundflächenzahl (GRZ 0,4), Dachneigung 28° - 38°, Hauptfirstrichtung werden von dieser Änderung nicht berührt und gelten unverändert weiter. Dies gilt auch für die geltenden textlichen Regelungen zur Höhenlage, Traufhöhe, Dachaufbauten, Gestaltung von Garagen und Nebengebäuden etc.



Ansprechperson

  • Herr Michael Käller, Telefon: 05454/911-150, E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de
  • Frau Martina Röttering, Telefon: 05454/911-167, E-Mail: m.roettering@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 16.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 28.02.2022 - 08.04.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 28.02.2022 - 08.04.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.05.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge