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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
034a "Gartenstraße / Wiesenstraße"
Übersichtsbild Übersichtsplan

Die Wohnraumentwicklung in Hörstel ist im integrierten kommunalen Entwicklungskonzept der Stadt Hörstel (IKEK Hörstel) eines der Kernthemen. Aufgrund seiner gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedeutung für Hörstel, ist hieraus ein Leitprojekt entwickelt worden. Bis zum Vorliegen des ganzeinheitlichen Entwicklungskonzeptes „Wohnbaulandentwicklung Hörstel - 2035“ gilt es bereits heute eine nachhaltige Planung und Entwicklung des gesamtstädtischen Wohnungsmarktes unter Berücksichtigung der Ortsteile anzustreben. Hierzu gehören u.a. die Bereitstellung und Etablierung von neuen Wohnformen und -konzepten für alle Einwohnergruppen, die Aktivierung vorhandener und bisher nicht baulich genutzter Brachflächen in integrierten Lagen sowie die Untersuchung und Darstellung von Entwicklungsalternativen „alternder“ und „neuer“ Siedlungsbereiche.

Die Eigentümer der Fläche an der Wiesenstraße sind auf die Verwaltung zugekommen und haben sich nach einer möglichen städtebaulichen Entwicklung erkundigt. In der Folge haben vertrauensvolle Gespräche zwischen der Verwaltung und den Eigentümern stattgefunden. Die Eigentümer wollen das Gelände einer wohnbaulichen Nutzung zuführen. Auf dieser Grundlage ist nun der Bebauungsplanentwurf erstellt worden. Für die festgesetzte Trauf- und Firsthöhe wird zur Bestimmung eines eindeutigen Bezugspunktes die Ausbauplanung des Ingenieurbüros Wiehager zugrunde gelegt und als Teil 2 zum Bestandteil des Bebauungsplanes erklärt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung und Bereitstellung neuer Wohnbauflächen in Hörstel. Auf einer Teilfläche sollen die Voraussetzungen für die Errichtung von neuen Wohnformen bzw. -konzepten (z.B. Mehrgenerationenwohnen oder auch preisgebundenem (Miet-)Wohnungsbau) ermöglicht werden. Die weiteren zur Verfügung stehenden Flächen sollen für die Bebauung mit Einzel- bzw. Doppelhäusern bereitgestellt werden.

Die kommunale Bauleitplanung hat ihre Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht sowie freiraum- und umweltverträglich auszurichten. Dabei hat die Innenentwicklung Vorrang vor einer Außenentwicklung. Diesem Grundsatz kann durch die angestrebte städtebauliche Entwicklung der Freifläche zu Wohnbauflächen Rechnung getragen werden. Durch dieses Angebot können u.a. Personenkreise versorgt werden, die nicht unter die städtischen Vergaberichtlinien fallen. Die Attraktivität des Wohnstandortes Hörstel wird durch diese Entwicklung im Zusammenspiel mit der Entwicklung des Uferquartiers nachhaltig gestärkt. Mit der städtebaulichen Entwicklung der Freifläche soll eine maßvolle Siedlungsentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage geschaffen werden. Aufgrund der Festsetzungen des aktuell rechtsverbindlichen Bebauungsplanes kann diese Fläche nicht bebaut werden, da sie seinerzeit aus Lärmschutzgründen ausgeschlossen worden ist. Direkt gegenüber lag der Firmensitz eines Transportunternehmens mit entsprechenden Lärmpegelwerten, die eine Wohnbebauung nicht zugelassen haben. Das ehemalige Firmengelände ist zwischenzeitlich selbst als Wohnbaufläche genutzt und mit Wohneinheiten bestanden. Daher kann die in Rede stehende Fläche ebenfalls einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden.

Planungsrechtlich ist der Bereich dem „nicht beplanten Innenbereich“ zuzuordnen, in dem eine sogenannte „Hinterlandbebauung“ derzeit nicht vorhanden ist und sich darum eine Bebauung in zweiter Reihe nicht einfügen würde. Aus städtebaulicher Sicht wird eine Nachverdichtung begrüßt, da mit der Nachverdichtung im Innenbereich ein Beitrag vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 a BauGB) geleistet werden kann.

Um eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung zu ermöglichen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34a „Gartenstraße/Wiesenstraße“ erforderlich.



Ansprechperson

  • Herr Michael Käller, Telefon: 05454/911-150, E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 30.06.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.07.2021 - 27.08.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.07.2021 - 27.08.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.11.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.11.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge