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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
070 "Zum Hügel" - Vereinfachte Änderung
Übersichtsbild Übersichtsplan

Bis zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Zum Hügel“ im Jahre 2012 konnte die Stadt Hörstel nur die wesentlichen Flächen zur Realisierbarkeit der Planung ankaufen. Um die vorhandene Planung in Gänze umsetzen zu können, bedurfte es den Ankauf weiterer Flächen. In diesem Zusammenhang wurde ein Teil des Grundstückes Gemarkung Bevergern Flur 16 Flurstück 227 Hausgrundstück Zum Galgenkamp 11) an die Stadt Hörstel veräußert (beschlossen durch den Rat am 07.02.2018).

Das Haus Galgenkamp 11 ist zurzeit nicht an die städtische Niederschlags- und Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Um der vertraglichen Verpflichtung zum Anschluss des vorhandenen Wohngebäudes an die Entsorgungsleitungen nachzukommen, ist auf Grundlage der bereits erfolgten Vermessung eine neue Wegefläche zur Erschließung des bisherigen Flurstückes 227 planungsrechtlich darzustellen. Gleichzeitig ist die bisherige Erschließung (Flurstück 229) aufzugeben und als Wohnbaufläche darzustellen.

Im Übrigen gelten die textlichen Festsetzungen und Hinweise des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes unverändert weiter.

Mit dieser Änderung des Bebauungsplanes wird ausschließlich die bisher mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht geplante Wegefläche (Flurstück 229) zugunsten einer Wohnflächenausweisung aufgegeben und um rd. 22 m nach Osten verschoben und als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die überbaubaren Flächen werden entsprechend angepasst.



Ansprechperson

  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de
  • Herr Marc Hettwer, Telefon: 05454/911-190, E-Mail: m.hettwer@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 21.03.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.02.2019 - 20.03.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.05.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.06.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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