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Flächennutzungsplan
066 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hörstel – Nutzungsänderung zwischen Langenhorstweg, Uferstraße und Ibbenbürener Straße
Übersicht Übersichtsplan

Die Stadt Hörstel plant die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes. Ziel hierbei ist, ei-nen Ersatzstandort für den abgängigen Teilstandort „Tiefer Weg“ zu errichten und im Rahmen der neuen Organisationsstruktur der Verwaltung durch eine Bündelung des Fachbereichs III „Bürgerdienste“ sowie des Fachbereichs IV „Soziales“ an einem gemeinsamen Standort Sy-nergien, Kosteneinsparungen und eine höhere Effizienz zu erreichen. Im Rahmen eines Gut-achtens hinsichtlich Lage, Größe und Flächenbedarf des neuen Verwaltungsgebäudes im Stadtteil Hörstel wurde eine Fläche im südlichen Teilbereich des Änderungsbereiches identifi-ziert und vom Rat der Stadt Hörstel als neuen Standort für das Verwaltungsgebäude be-schlossen. Ferner herrscht aufgrund der positiven Entwicklung der vergangenen Jahre ein hoher Wohnraumbedarf in der Stadt Hörstel. Daher strebt die Stadt Hörstel im parallel in Auf-stellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 129 „Uferquartier“ eine qualitätvolle Entwicklung der Flächen innerhalb des Änderungsbereiches an. Es sollen im Plangebiet sowohl das neue Verwaltungsgebäude entstehen, als auch ein bedarfsorientiertes Angebot an neuem Wohn-raum im Eigenheim- und Geschosswohnungsbereich geschaffen werden.

Für die oben genannte geplante Entwicklung bietet sich hierfür die Fläche nördlich Ibbenbüre-ner Straße und westlich der Uferstraße in Hörstel aufgrund der Flächenverfügbarkeit und sei-ner integrierten zentralen Lage und guten Erreichbarkeit sowohl in Hörstel selbst als auch in Bezug auf die übrigen Stadtteile an.

Der bisher gültige Flächennutzungsplan der Stadt Hörstel stellt für den Änderungsbereich Flä-chen für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Feuerwehr, Schule, Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrich-tungen und Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 a) BauGB sowie im Nordwesten eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ge-mäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dar.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 129 „Uferquartier“ lassen sich daher aufgrund der im gültigen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen nicht aus dem Flächennutzungs-plan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickeln.

Der Flächennutzungsplan wird daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Uferquartier“ geändert.



Ansprechperson

  • Herr Marc Hettwer, Telefon: 05454/911-190, E-Mail: m.hettwer@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 25.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.07.2020 - 27.08.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 08.03.2021 - 16.04.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.12.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge