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STADTPLANUNG

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Außenbereichssatzung
15 Satzung über die Festlegung eines bebauten Bereiches im Außenbereich Bereich: Lager Straße

Dem Regierungspräsidenten Münster als höhere Verwaltungsbehörde wurde die vom Rat der Stadt Hörstel am 17.09.1991 beschlossene Satzung gemäß § 11 Abs.1 BauGB am 30.10.1991 schriftlich angezeigt. Mit verfügung vom 12.12. 1991 hat der Regierungspräsident gemäß § 11 Abs. 3 BauGB mitgeteilt, dass eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht wird. Mit der Bekanntmachung vom 08.01.1992 bzw. 15.01.1993 ist die Satzung in Kraft getreten.



Ansprechperson

  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte


Anhänge