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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
111 "Mischgebiet Huckbergstraße"
Geltungsbereich Übersichtsplan

Der Stadt Hörstel liegt ein Antrag auf Abriss des vorhandenen Gebäudes und Neubau von Ferienwohnungen mit der Anschrift Am Hafen 17 vor. Planungsrechtlich ist der Standort derzeit als Außenbereich zu bewerten. Damit ist die von den Eigentümern geplante Nutzung nicht genehmigungsfähig.

Ein konkretes Bauvorhaben ist somit Anlass, aber nicht ausschließlich Ziel der vorliegenden Bauleitplanung. Sowohl der Standort des Vorhabens als auch die westlich anschließenden Grundstücke stellen sich als gemischt bebaute Flächen dar. Neben einem vorhandenen Gastronomiebetrieb befinden sich in dem von der Planung betroffenen Bereich ein Elektro-Gewerbebetrieb für schiffstechnische Anlagen, eine Bunkeranlage, Ferienwohnungen sowie sonstige Wohngebäude.

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hörstel ist dieser Bereich als gemischte Baufläche dargestellt; dabei kommt diesem Bereich wie folgt beschrieben eine besondere Bedeutung zu:
Der Planbereich ist nordöstlich von Bevergern im Stadtgebiet von Hörstel am sogenannten „Nassen Dreieck“ gelegen. Das „Nasse Dreieck“ entstand 1916 in Bergeshövede mit dem Bau des Mittellandkanals, der hier an den Dortmund-Ems-Kanal anschließt. Es ist bis heute ein wichtiger Knotenpunkt in der Binnenschifffahrt.

Das Nasse Dreieck mit seinen Brücken und der Schleuse Bergeshövede erlebte einen wirtschaftlichen Aufschwung mit Gaststätten und Geschäften, Handwerks- und Schiffsreparaturbetrieben. Davon eugen noch heute der Hafen, die Bunkerstationen und weitere Einrichtungen. Mit dem Aufkommen der motorisierten Selbstfahrer und der Auflösung der Schleppschifffahrt gingen jedoch die Umsätze zurück, was zu Geschäftsaufgaben führte. Im Gegenzug entwickelte sich aber das „Nasse Dreieck“ in Ergänzung zur noch vorhandenen gewerblichen Nutzung immer mehr zu einem beliebten Ausflugsziel.
Insbesondere durch die günstige Lage des Plangebietes zwischen Riesenbeck, Bevergern und Ibbenbüren am Dortmund-Ems-Kanal vor der Kulisse des Teutoburger Waldes bietet das „Nasse Dreieck“ als Ausgangs- und Zielpunkt für unterschiedlichste Freizeit- und Tourismusaktivitäten Potenzial für weitere touristische Entwicklungen. Bereits 2006 wurde im Gutachten zur Profilierung des touristischen Angebotes im Kreis Steinfurt, erstellt von Futour München, folgendes festgestellt:

Der Tourismus ist schon jetzt ein nicht unerheblicher Wirtschaftsfaktor im Kreis Steinfurt. Die Erlebnismöglichkeiten (Wassertourismus) sollten kontinuierlich ausgebaut und weiter entwickelt werden, denn die sind ein interessanter Zusatzbaustein in der Region und erhöhen damit die Attraktivität für Gäste. Darüber hinaus wurde in der Studie zu den Entwicklungsperspektiven von Tourismus und Freizeit in Hörstel von inspektour - Das Tourismus- und Freizeitinstitut - herausgestellt, dass das „Nasse Dreieck“ mit dem Übergang verschiedener Landschaftsformen (vom Teutoburger Wald zur ünsterländischen Parklandschaft) zu einer abwechslungsreichen Landschaft mit Alleinstellungsmerkmal zählt. Zudem führen an diesem Standort der (über-)regionale Dortmund-Ems-Kanal-Radweg sowie der lokale Kanalweg als Rad-/Wanderweg entlang. Das landschaftliche Idyll sowie die Lage an verschiedenen ((über-)regionalen) Rad- und Wanderwegen machen damit das „Nasse Dreieck“ zu einem besonderen touristischen Freizeitangebot.

Planungsrechtlich ist der Standort derzeit als Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB zu bewerten, so dass Nutzungen nur i.S. des § 35 BauGB möglich sind. Damit sind die von den Eigentümern geplanten Nutzungen zum jetzigen Zeitpunkt in dem geplanten Umfang planungsrechtlich nicht durchführbar. Um eine geordnete städtebauliche Nutzung in Verbindung mit einer maßvollen Nachverdichtung für den gemischt genutzten Planbereich zu ermöglichen, ist somit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Mischgebiet Huckbergstraße“ erforderlich.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 (1) / 4 (1) BauGB hat sich die Notwendigkeit zur Reduzierung des Geltungsbereiches für diesen Bebauungsplan ergeben. Danach verbleibt die Grundstücksfläche, Flurstück 50 (Betriebsflächen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) außerhalb des Verfahrensbereiches, so dass sich eine Neuabgrenzung des Geltungsbereiches im Süden ergibt. Zudem sind laut den Ausführungen des Kreises Steinfurt Ferienwohnungen in dem geplanten Ausmaß innerhalb eines Mischgebietes nicht zulässig, so dass entsprechend den Anregungen des Kreises Steinfurt für die Errichtung des „Dampfers mit Ferienwohnungen“ ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Bau NVO ausgewiesen wird.

Aus städtebaulicher Sicht wird die Planung begrüßt, da hiermit vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 a BauGB - innerhalb eines bebauten Bereiches) die freizeitorientierte und touristische Entwicklung an diesem besonderen Ort am „Nassen Dreieck“ mit dem unverwechselbarem Alleinstellungsmerkmal vorangetrieben werden kann.



Ansprechperson

  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de
  • Herr Marc Hettwer, Telefon: 05454/911-190, E-Mail: m.hettwer@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 17.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.05.2016 - 30.06.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.09.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.09.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge