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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
130 a "Knüwen" Stadt Hörstel - Stadtteil Dreierwalde
Übersichtsbild Übersichtsplan DGK 3610-24

Die Festsetzungen des ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 3 "Knüwen" der aus den 60iger Jahren stammt, wurde in der Gesamtheit überprüft. Auf Grundlage, der aktuellen Anforderungen an einen Bebauungsplan, der Bedürfnisse einer nachhaltigen Wohnbaulandentwicklung sowie der aktuellen Rechtsgrundlagen ist es sinnvoll, den Bereich des vorhandenen Bebauungsplanes neu aufzulegen und in mehrere Bereiche zu unterteilen. Ein Bereich wird unter der Nr. 130 a "Knüwen" neu aufgelegt.

Der Altbebauungsplan Nr. 3 „Knüwen“ stammt aus dem Jahr 1967 mit der maßgeblichen Baunutzungsverordnung von 1962. Darüber hinaus gelten Änderungen nebst einer für den Planbereich separaten „Örtlichen Bauvorschrift“ (Gestaltungssatzung von 1995). Ein praktikabel eindeutig anwendbares Planwerk liegt insbesondere wegen der Zweiteilung der städtebaulichen und gestalterischen Festsetzungen nicht vor, was immer wieder zu Irritationen bei Planungsauskünften führt.

Der Verfahrensbereich ist vornehmlich mit zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern, die als Einzelhäuser auf sehr großen Grundstücken sowie als Reihenhäuser bzw. Hausgruppen mit einer Dachneigung von 30° ausgeführt sind, bebaut.

Um weitgehende Lockerungen für eine Nachverdichtung einzubringen, müsste über eine zeitgemäße platzsparende Neuanordnung der Bebauung (kleinere Grundstücksflächen - dieses bedingt den Abbruch von Gebäuden) bzw. weitere Möglichkeiten von Erweiterungen unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse nachgedacht werden. Diesbezüglich liegen keine Anträge (hiervon ausgenommen ist der Antrag auf Erweiterung der Bauflächen auf dem Grundstück Ecke Kampstraße/Am Alten Sportplatz) vor, so dass aktuell die Digitalisierung für diesen Bebauungsplan im Vordergrund steht.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird hier ein in sich charakterlich einheitlich bebauter Bereich in einer Größe von rd. 2,62 ha gewählt, der im Nordosten von der Brookstraße, im Westen von der Breslauer Straße, im Süden von der Straße Am Alten Sportplatz und im Nordwesten von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt wird.

Mit der Neuauflage der Planung geht die Digitalisierung des Planes einher; dabei werden die gestalterischen Festsetzungen unter Berücksichtigung aktueller Kriterien in den Bebauungsplan überführt, um so ein praktikables und übersichtliches Planwerk zu erhalten.



Ansprechperson

  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de
  • Herr Marc Hettwer, Telefon: 05454/911-190, E-Mail: m.hettwer@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 22.05.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.06.2020 - 12.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.10.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.10.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge