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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
113 a "Riesenbeck West"

Der Bebauungsplan Nr. 113a "Riesenbeck West" bildet den 1. Bauabschnitt im Neubaugebiet "Riesenbeck West" im Stadtteil Riesenbeck ab.

Ausgehend von einer extensiv bewirtschafteten Ackerfläche spiegelt der rechtsverbindliche Bebauungsplan den vorübergehenden Abschluss der einzelnen planungsrechtlichen Entwicklungsschritte zu einem Wohnbaugebiet wieder. Um das Bebauungsplanverfahren überhaupt erst durchführen zu dürfen, mussten zwei weitere planungsrechtliche Entwicklungsschritte vorgeschaltet werden. Vorangegangen sind die Verfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland sowie des Flächennutzungsplans der Stadt Hörstel. Erst nachdem der Regionalplan und der Flächennutzungsplan geändert und genehmigt waren, konnte der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 113a durch den Rat der Stadt Hörstel gefasst werden.

Sobald der Bebauungsplan öffentlich bekannt gemacht worden und somit rechtsverbindlich war, starteten die Erschließungsarbeiten und das Neubaugebiet ist durch das Anlegen des Regenwasserrückhaltebeckens sowie der Baustraßen samt Unterflurmedien (Wasser/Abwasser/Strom/Gas/Telefon) sichtbar geworden.



Ansprechperson

  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 11.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.12.2018 - 07.01.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 18.02.2019 - 20.03.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.05.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.06.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge