Satzung der Stadt Hörstel vom 10.02.1989 über die Festlegung bebauter Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile und über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zur Abrundung gem. §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB für den Bereich zwischen Emsdettener Straße, Marienstraße und Bornholtstraße im Ortsteil Riesenbeck