Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan N - 14. Änderung im Ortsteil Clarholz

Die Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich schafft mit der Darstellung gewerblicher Bauflächen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Betriebserweiterung und somit zur Standortsicherung der expandierenden Firma Rippert.
Die Änderung entspricht der Entwicklung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes
Hezebrock- Clarholz. Zum Schutz der südlich angrenzenden Wohnbaufläche vor Immissionen des Gewerbegebiets Rippert erfolgt für den Bereich der Parkanlage mit den darin liegenden Wohnhäusern eine Fläche mit Nutzungsbeschränkung als Vorkehrung zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen.
Es wird zusätzlich der Bereich zwischen der Waldfläche im Westen, der Wohnbaufläche im Süden und der Straße „Am Hanewinkel“ im Osten gemäß der Bestandssituaton als gemischte Baufläche neu dargstellt.
Weiteres Ziel ist die Eingriffskompensation vor Ort, d.h. eingriffsmindernde Maßnahmen sollen in direkter Nachbarschaft zum Eingriffsort erfolgen, um eine verträgliche Einbindung zu gewährleisten. Der sich östlich an die gewerbliche Baufläche anschließende Bereich wird daher als Fläche für künftige Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft neu dargestellt.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 26.07.2007, Rechtswirksamkeit der Flächenutzungsplanänderung gem. § 6 (5) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
  • Begründung
  • Umweltbericht
    • Umweltbericht
      Es handelt sich hier um den gemeinsamen Umweltbericht für die N 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 257 "Gewerbegebiet Rippert-Erweiterung"
      Umweltbericht
  • Protokolle
    • Planungsausschussbeschluss vom 27.11.2006 zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
      Der Planungsausschuss hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Offenlegungsbeschluss gefasst.
      Planungsausschussbeschluss vom 27.11.2006
    • Ratsbeschluss vom 19.06.2007 zum Ergebnis der Offenlage und Feststellungsbeschluss
      Der Rat hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Feststellungsbeschluss gefasst.
      Als Anlage ist auch die Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 257 (Parallelverfahren) beigefügt.
      Ratsbeschluss vom 19.06.2007