Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan N - 12. Änderung im Ortsteil Clarholz

Inhalt der Änderung ist die Darstellung von gewerblichen Bauflächen auf bisher dargestellten Flächen für den überörtlichen Verkehr, hier Bahnanlagen.

Auf den ehemals bahneigenen Flächen ist bereits Gewerbe entstanden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 „Kreuzstraße“- III. Änderung durchgeführt.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 20.12.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.04.2018 - 28.05.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 11.06.2018, Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  • 13.12.2018 - 18.01.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 10.04.2019, Feststellungsbeschluss
  • 17.03.2021, Bekanntmachung
  • 17.03.2021, Rechtswirksamkeit der Flächenutzungsplanänderung gem. § 6 (5) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge