Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Bebauungsplan in Bearbeitung

201 - N "Im Stroth" im Ortsteil Clarholz

Der vorgesehene Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 201 „Im Stroth“ mit seinen Änderungen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Unterstützung der Weiterentwicklung im Bestand insbesondere durch An- und Umbauten. Die nachbarliche Verträglichkeit soll dabei gewahrt bleiben. Mit der Vorgehensweise soll den Bedürfnissen der heutigen und zukünftigen Bewohner Rechnung getragen werden.
Die einheitliche Überplanung soll darüber hinaus die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Festsetzungen für das Gesamtgebiet wiederherstellen.

Übersichtsplan über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 201 - N "Im Stroth"

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 14.11.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.07.2009 - 24.08.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
  • Textliche Festsetzungen
    • Legende und textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 201 N "Im Stroth"
      Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW sowie Hinweise und Empfehlungen.
      Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
      Legende und textliche Festsetzungen
  • Begründung
    • Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 - N "Im Stroth"
      Begründung
    • Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 201 - N "Im Stroth"
      Umweltbericht
  • ergänzende Plandaten