Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

258 "Industriezentrum V" im Ortsteil Gewerbegebiet

Der Bebauungsplan Nr. 258 regelt die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Industriegebiet - Bereich südlicher Abschnitt Siemensstr.. Die vorliegende Planung soll Flächen für die Erweiterung der Firma Westphal sichern, die Erschließung erfolgt wie bisher über die Dieselstraße. Die Siemenstraße wird als Betriebsfläche überplant.
Der südlich anschließende Bebauungsplan Nr. 230 sah bisher eine Weiter-führung der Siemensstraße bis zur weiter südlich verlaufenden Carl-Miele-Straße vor. Dieser Straßenverlauf war bisher Teil einer verkehrs-konzeptionellen Überlegung mit eventueller Anbindung an die nordöstlich verlaufende B 64. Durch den Wegfall der Siemensstraße im Plangebiet B-Plan Nr. 258 eine planungsrechtliche Sicherung der Straße In der Axtbachaue erforderlich, um zukünftig über eine Verlängerung der westlich verlaufenden Daimlerstraße eine Anbindung an die Carl-Miele-Straße zu erreichen und somit die Option des vorgenannten Verkehrskonzeptes zumin-dest teilweise aufrecht zu erhalten.

Die zentralen Ziele der Planung sind:
a) Weiterentwicklung des Betriebsstandortes der Firma Westphal mit flexibler Grundstücksausnutzung; Sicherung bestehender und Schaffung weiterer Arbeitsplätze.
b) Ausbau der Straße In der Axtbachaue als zweite Haupterschließungsstraße für das Industriegebiet, gerade auch im Hinblick auf den geplanten Bau der B 64n mit Anschlussbauwerk im Bereich der Möhlerstraße. Auf diese Weise kann dann Schwerverkehr gezielt über Möhlerstraße / Dieselstraße bzw. Möhlerstraße / Carl-Miele-Straße / In der Axtbachaue das Industriegebiet anfahren.
c) Geringfügige Verlängerung der Daimlerstraße in südwestliche Richtung um eine weitere Verbindung mit der künftigen (alternativen) Haupterschließungsstraße Carl-Miele-Str. zu schaffen.
d) Planungsrechtliche Bestandssicherung der Grabenfläche.

Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 258 "Industriezentrum V"

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 07.02.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.05.2007, Bekanntmachung
  • 07.11.2007 - 07.12.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.02.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.06.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan Nr. 258 "Industriezentrum V" - Plankarte
      Zum herunterladen des Bebauungsplanentwurfes klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Link
      Bebauungsplan
  • Legende
    • Legende zum Bebauungsplan Nr. 258 "Industriezentrum V"
      Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW soiw Hinweise und Empfehlungen.
      Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander zu legen.
      Legende
  • Begründung
    • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 258 "Industriezentrum V"
      Begründung
    • zusammenfassende Erklärung gem. § 10 (4) BauGB
      In der zusammenfassenden Erklärung werden kurz die wesentlichen Informationen zu dem Bebauungsplan sowie über die Art und Weise , wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden zusammengefasst.
      Zusammenfassende Erklärung
  • Umweltbericht
    • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 258 "Industriezentrum V"
      Umweltbericht
  • Protokolle
    • Planungsausschussbeschluss vom 11.06.2007 zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
      Der Planungsausschuss hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Offenlegungsbeschluss gefasst.
      Planungsausschussbeschluss vom 11.06.2007
    • Ratsbeschluss vom 22.02.2008 zum Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
      Der Rat hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Satzungsbeschluss gefasst.
      Ratsbeschluss vom 22.02.2008