Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

252 "Gewerbegebiet Craemer- Erweiterung" im Ortsteil Herzebrock

Die Aufstellung des Bebauungsplans für diesen Bereich erfolgte auchvor dem Hintergrund einer kommunalen Lösung der bislang problematischen Verkehrsanbindung der Betriebe Craemer und Eudur/Peterburs an die B 64.
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Betriebserweiterung und somit zur Standortsicherung der Firma Craemer erreicht werden.

Insbesondere wird mit der Planung die flexible Grundstücksausnutzung der Erweiterungsfläche der Paul Craemer GmbH ermöglicht wobei unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange eine Gliederung nach dem Abstanderlass NRW erfolgt. Zudem wird eine leistungsfähige Erschließung und Anbindung an das überörtliche Hauptverkehrsnetz über den privaten Anschluss an die B 64 (mit Bahnübergang) berücksichtigt.
Eine angemessene Einbindung in den Landschaftsraum durch Höhenstaffelung im Plangebiet und durch Maßnahmen zur Eingrünung ist ebenfalls Inhalt der Planung.

Übersichtsplan

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 01.12.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge