Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

219 „Weißes Venn - östlicher Teil“ – VI. Änderung im Ortsteil Herzebrock

Ziel der Planung ist die Umplanung des bisher vorgesehenen öffentlichen Weges mit entsprechender Anpassung der Dimensionierung an die verkehrlichen Erfordernisse auf einer Breite von 4,00 m unter Berücksichtigung eines für Stichwege über 50 m Länge erforderlichen Wendehammers. Hieraus ergibt sich eine Anpassung der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan dargestellten überbaubaren Flächen. Gleichzeitig soll eine zusätzliche bisher nicht im Bebauungsplan vorgesehene Baumöglichkeit an der Straße „Weißes Venn“ geschaffen werden.

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 06.07.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.08.2017 - 25.09.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 09.10.2017, Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  • 20.10.2017 - 20.11.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.12.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge