Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

240 - IV/01. "Gewerbegebiet Herzebrock" - IV/01. Änderung im Ortsteil Gewerbegebiet, Herzebrock

Konkreter Planungsanlass für die vorliegende IV/01. Änderung stellt der Antrag mehrerer
Anwohner des im Norden gelegenen Mischgebiets dar, den Bebauungsplan Nr. 240
„Gewerbegebiet Herzebrock“ im Bereich südwestlich der Clarholzer Straße (B 64) und
nordwestlich der Otto-Hahn-Straße zu ändern. Der Bebauungsplan enthält bisher eine für
ein Mischgebiet eher restriktive Festsetzung zur Gestaltung von Einfriedungen; zulässig
sind nur Hecken in Kombination mit rückwärtig zum Garten angeordnetem Maschendraht.
Mit dem Ziel, weitere städtebaulich verträgliche Gestaltungsmöglichkeiten zu
eröffnen, soll die Festsetzung entsprechend geändert werden. Diese Anpassung wird
insbesondere vor dem Hintergrund planungsrechtlich zulässiger gewerblicher Nutzungen
als angemessen erachtet.

Übersichtsplan

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Frau Gülseren Dilmenc05245 - 444193g.dilmenc@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 16.11.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.09.2015 - 09.10.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.11.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.12.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge