Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

260 "Schlösserweg" -vorhabenbezogener Bebauungsplan- im Ortsteil Clarholz

Gegenstand der Planänderung ist die Entwicklung einer geordneten Erschließung und die künftige bauliche Entwicklung auf den Grundstücken Beelener Straße 84 und 86. Hinter-grund der Planung ist dabei das konkrete Ansiedlungsinteresse eines Einzelhandelsmarktes mit begleitenden Nutzungen. Die angrenzenden Grundstücke im Änderungsbereich werden bestandsorientiert mit max. zweigeschossiger Bauweise überplant.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 260 „Schlösserweg“ umfasst den Bereich am Schlösserweg zwischen Beelener Straße / Marienfelder Straße und Kirchstraße.

Die Planung dient der Innenentwicklung. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind nach summarischer Prüfung erfüllt. Die gemäß § 19(2) BauNVO versiegelbare Fläche liegt unter der maßgeblichen Grenze von 2,0 ha. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhal-tungsziele/Schutzzwecke von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten liegen nicht vor. Die vorliegende Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 260 wird somit im sog. beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Da sich die Bebauungsplanänderung spezifisch mit dem konkreten Vorhaben der Errichtung eines Einzelhandelsmarktes auseinandersetzt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB erstellt

Räumlicher Geltungsbereich

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 13.04.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.09.2011 - 04.10.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 10.05.2013 - 12.06.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.07.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge