Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

212 "Herzebrock-Mitte I" - XI. Änderung im Ortsteil Herzebrock

Gegenstand der Planänderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten als zulässiger Nutzung in Teilbereichen des Kerngebiets im Zentrum Herzebrocks.

Das Plangebiet der XI. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Herzebrock-Mitte I“ umfasst drei Teilflächen und hat insgesamt eine Größe von etwa 4,0 ha. Es liegt im Zentrum des Ortsteils Herzebrock und erstreckt sich entlang der ortsbildprägenden Plätze vom Denkmal-platz an der Bahnhofstraße über die Debusstraße, den Paul-Craemer-Platz und die Konrad-Adenauer-Straße über den Fuhrmannsplatz zum historischen Kirchplatz.

Die Planung dient der Innenentwicklung. Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind nach summarischer Prüfung erfüllt. Die gemäß § 19(2) BauNVO versiegelbare Fläche liegt unter der maßgeblichen Grenze von 2,0 ha. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhal-tungsziele/Schutzzwecke von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten liegen nicht vor. Die vorliegende XI. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 wird somit im sog. beschleunig-ten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat zur Sicherung der Bauleitplanung am 01.04.2009 eine Veränderungssperre gem § 14 BauGB beschlossen die am 21.12.2010 bekannt gemacht wurde.

Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich der XI. Änderung

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 01.04.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 21.12.2010, Bekanntmachung
  • 13.05.2011 - 14.06.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 12.09.2011 - 12.10.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.12.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
  • Legende
    • Legende und textliche Festsetzungen zur Satzungsfassung der XI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212
      Die Legende enthält Planzeichen, Festsetzungen gem. § 9 BauGB i.V.m. BauNVO, die örlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW sowie Hinweise und Empfehlungen.
      Für die Nutzung wird empfohlen die Legende und die Plankarte in getrennten Fenstern "nebeneinander" zu legen.
      Legende und textliche Festsetzungen
  • Begründung
    • Begründung zur Satzungsfassung der XI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 212
      Begründung