Bauen, Umwelt & Wirtschaft

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

202 "Südhoff" - III. Änderung im Ortsteil Herzebrock

Im Rahmen der vorliegenden Planänderung wird die im nördlichen Teil des Bebauungsplanes als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzte Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Turnhalle umgewidmet. Diese Festsetzung wird für vertretbar gehalten, da der Änderungsbereich eindeutig der nördlich angrenzenden Schule zugeordnet ist und auch schon bislang von den Schülern als Spielfläche genutzt wird.
Die Schüler der Bolandschule müssen derzeit in andere Sportanlagen innerhalb der Gemeinde befördert werden. Um diesem - einem geregelten Schulablauf nicht zuträglichen - Zustand zu begegnen hat sich die Gemeinde zum Bau einer Turnhalle entschlossen. Hierbei ist für die Gemeinde die direkte fußläufige Erreichbarkeit für die Schüler von entscheidender Bedeutung. Mögliche Gefährdungen im Straßenverkehr bzw. durch den Transport der Schüler können so vermieden werden.
Der geplante Turnhallenbau wird Teil der Gemeinbedarfsfläche Bolandschule. Bei Gesamtbetrachtung des Schulgrundstückes und der Erweiterungsfläche werden im Ergebnis weniger als 60 % der Fläche versiegelt. Daraus wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 für die gesamte Gemeinbedarfsfläche abgeleitet.
Der nordwestliche Bereich von Parkplatzfläche und öffentlicher Grünfläche werden zugunsten der Gemeinbedarfsfläche geringfügig zurückgenommen. Der Gehölzbestand im östlichen Bereich der öffentlichen Grünflächen wird i.W. erhalten.

Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches der III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 202

Ansprechperson

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Brandes05245 - 444192M.Brandes@herzebrock-clarholz.de
Herr Sven Rose05245 - 444190s.rose@herzebrock-clarholz.de

Verfahrensschritte

  • 06.07.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.04.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 26.06.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan Nr. 202 "Südhoff" - III. Änderung - Plankarte
      Zum herunterladen der Bebauungsplanänderung klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Link
      Plankarte
  • Begründung
    • Begründung zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 202
      Der errechnete Ausgleichsbedarf von 1.350 Biotopwertpunkten wird in Abstimmung mit dem FB Grünflächen der Gemeinde im Rahmen des Öko-Kontos auf einer Fläche von 540 m2 in der Gemarkung Herzebrock, Flur 42, Flurstück 59 erbracht. Die hier Bebauungsplan Nr. 202 „Südhoff“, III. Änderung geplante Aufforstung wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh abgestimmt und wird mit einer Aufwertung um 2,5 Punkte/m² anerkannt.
      Begründung - Satzung
    • Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10(4) BauGB
      In der zusammenfassenden Erklärung werden kurz die wesentlichen Informationen zu dem Bebauungsplan sowie über die Art und Weise , wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden.
      Zusammenfassende Erklärung
  • Umweltbericht
    • Umweltbericht zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 202
      Ausgleich über Öko-Konto
      Der errechnete Ausgleichsbedarf von 1.350 Biotopwertpunkten wird in Abstimmung mit dem FB Grünflächen der Gemeinde im Rahmen des Öko-Kontos auf einer Fläche von 540 m2 in der Gemarkung Herzebrock, Flur 42, Flurstück 59 erbracht. Die hier Bebauungsplan Nr. 202 „Südhoff“, III. Änderung geplante Aufforstung wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh abgestimmt und wird mit einer Aufwertung um 2,5 Punkte/m² anerkannt.
      Umweltbericht - Satzung
  • Protokolle
    • Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Planungsausschusses vom 24.10.2005
      Der Planungsausschuss hat über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Offenlegungsbeschluss gefasst.
      Planungsausschussbeschluss vom 24.10.2005
    • Ratsbeschluss vom 05.04.2006 zum Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
      Der Rat hat zu den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und den Satzungsbeschluss gefasst.
      Ratsbeschluss vom 05.04.2006