Grundlagen der Stadtplanung
Was ist Ortsplanung?
Der Aufgabenbereich der Ortsplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Verkehrsanlagen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Grünanlagen, Natur- und Landschaftsschutz sowie Ver- und Entsorgungsanlagen.
Ortsplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Gemeinde, d.h. dass jede Gemeinde dazu verpflichtet ist, die Bauleitpläne (d.h. Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist."(§ 1 (3) BauGB).
Ortsplanung bezeichnet somit die Aufgabe, den jeweils aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen der Bürger einer Gemeinde in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht zu werden. Die Entscheidung darüber, wann ein Bauleitplan aufgestellt, ergänzt, geändert oder aufgehoben wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Da die Meinungen darüber "wo" und vor allem "wie" Veränderungen im Gemeindebild erfolgen sollen auf sehr unterschiedlichen (z.B. wirtschaftlichen, politischen und/oder gesellschaftlichen) Interessen beruhen, steht die Ortsplanung im Spannungsfeld dieser gegensätzlichen Ansprüche.
Zur Lösung dieses Konfliktes ist es daher für die Ortsplanung notwendig, die unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse innerhalb der Gemeinschaft gegeneinander abzuwägen. Dazu werden zunächst alle relevanten Bürgerinteressen zu einem Sachverhalt (bzw. einer Planung) eingeholt. In einem nächsten Schritt werden die möglichen Auswirkungen analysiert, die aus den verschiedenen Alternativen/Vorschlägen resultieren können. Auf dieser Grundlage basierend wird in einem abschließenden Entscheidungsprozeß die für die Gemeinschaft "beste" Lösung entwickelt.
Zur Entscheidungsfindung dienen einerseits die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen vorgegebenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Erlasse, Empfehlungen, etc. In diesem Zusammenhang sind auch die Festlegungen/Vorgaben des Flächennutzungsplans als Richtlinie für die zukünftige Gemeindestruktur zu berücksichtigen. Andererseits müssen aber auch die jeweils bestehenden Verhältnisse und Rahmenbedingungen (wie z.B. bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische, technische, etc. Gegebenheiten) in der Planung berücksichtigt werden.