Stadtplanung in Herten

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FNP 28 Bauleitplanung "Neue Zeche Westerholt" (Flächennutzungsplan)

Mit der 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 185 "Neue Zeche Westerholt, östlicher Teil" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Entwicklung und Revitalisierung der Flächen im östlichen Bereich der ehemaligen Zeche Westerholt geschaffen werden.

Die Entwicklung der Neuen Zeche Westerholt gilt als eine der zentralen Zukunftsaufgaben der beiden Städte Gelsenkirchen und Herten. Dabei ist die Entwicklung des Standortes nicht nur für die angrenzenden Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich von Bedeutung. Der Standort soll auch im Rahmen einer regionalen Entwicklungsstrategie ein besonderes Profil entwickeln.

Ziel ist es, den Zechenstandort als Motor für die Region vielfältig und multifunktional in den Bereichen Gewerbe, Energie, Dienstleistung, Bildung, Mobilität und Wohnen zu qualifizieren.

Da es sich um ein interkommunales Plangebiet handelt, beziehen sich die Dokumente/Gutachten teilweise auf beide Stadtgebiete. Parallel zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Herten und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 185 der Stadt Herten wird in Gelsenkirchen das Bebauungsplanverfahren Nr. 428 geführt.

Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

28. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Herten

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Heike Dally, Telefon: 02366/303403, E-Mail: h.dally@herten.de

Verfahrensschritte

  • 06.07.2016, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
  • 14.09.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
  • 15.12.2023 - 19.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung & Umweltbericht

Bekanntmachungen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit