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STADTPLANUNG


Bebauungsplan in Bearbeitung

007 H B 51 (neu) Germanenstraße, Kaiserstraße - Aufhebungsverfahren im Stadtbezirk Herne-Mitte

Der Bebauungsplan Nr. 7 - B 51 (neu) Germanen- u. Kaiserstr. - wurde im Jahr 1969 aufgestellt mit dem Ziel, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen und die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu leiten. Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs waren bereits zum Zeitpunkt der Planaufstellung − bis auf wenige Ausnahmen − bereits bebaut.
Der Bebauungsplan setzt für baulichen Entwicklungen und Nutzungsänderungen enge Grenzen. So sind für die Baugrundstücke bzw. für die bereits bebauten Grundstücke „Reine Wohngebiete“ auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung 1962 festgesetzt. Die in einem „Reinen Wohngebiet“ ansonsten ausnahmsweise zulässigen Handwerksbetriebe und Betriebe des Beherbergungsgewerbes werden nicht zugelassen.
Derzeit liegen vermehrt Anfragen vor, bestehende Gebäude auch gewerblich zu nutzen. Die Anfragen beziehen sich auf nicht störende gewerbliche Nutzungen. Einer gewerblichen Nutzung steht jedoch die Festsetzung der „Reinen Wohngebiete“ entgegen. Um entsprechende Nutzungsänderungen planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 - B 51 (neu) Germanen- u. Kaiserstr. - erforderlich.
Einer Steuerung der städtebaulichen Entwicklung durch einen Bebauungsplan bedarf es im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes im Übrigen nicht mehr.
Die Planung beinhaltet die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7 - B 51 (neu) Germanen- u. Kaiserstr. -. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes treten die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes außer Kraft. Bauvorhaben werden damit künftig planungsrechtlich auf der Grundlage des § 34 BauGB beurteilt.

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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Dr. Sabine Hentschel 0 23 23 16 30 10 sabine.hentschel@herne.de