Bebauungsplan in Bearbeitung
003/1 H Industriegelände Baukau-West - 2. Änderung im Stadtbezirk Herne-Mitte
Anlass für die Änderung des Bebauungsplans ist der sechsstreifige Ausbau der A 43. Bei diesem handelt es sich einschließlich aller Begleitmaßnahmen um eine "Bauliche Maßnahme von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren" i. S. d. § 38 BauGB. Infolge einer solchen Maßnahme kann die Anpassung eines Bebauungsplans unter bestimmten Umständen erforderlich sein, um die Rechtslage zu harmonisieren. Das ist hier der Fall und die Autobahn GmbH des Bundes hat zwischenzeitlich auch darum gebeten.
Der bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss für den hier interessierenden Abschnitt regelt unter anderem den notwendigen Erwerb eines Streifens des Grundstücks Baukauer Straße 42 entlang der angrenzenden Autobahnfläche durch die Autobahn GmbH. Um diesen Flächenverlust für das Grundstück zu kompensieren, sieht der Planfeststellungsbeschluss gleichzeitig vor, 548 m2 der städtischen Verkehrsfläche dem Grundstück für die private Nutzung zuzuschlagen und die heutige Wendeanlage leicht nach Südwesten versetzt und in veränderter Geometrie neu zu errichten. Dieses Vorgehen ist im Planfeststellungsverfahren mit der Stadt Herne so abgestimmt worden.
Für die Verlegung und den Umbau der Wendeanlage der Baukauer Straße wäre die Bebauungsplanänderung zwar nicht erforderlich, für die private Nutzung des Teilstücks der auch als solchen festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche hingegen schon. Alle Kosten für den Grunderwerb, den Umbau der Wendeanlage und die infolge der Planfeststellung erforderliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/1 trägt dabei die Autobahn GmbH.
Ziel und Zweck der Planung ist somit, einen untergeordneten, obsoleten Teil einer öffentlichen Verkehrsfläche (548 m2 der Wendeanlage im Süden der Baukauer Straße) veräußern zu können und die private gewerbliche Nutzung dieser Teilfläche dauerhaft zu ermöglichen. Damit wird gleichzeitig die erforderliche Rechtsharmonisierung zwischen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A 43 und dem Bebauungsplan Nr. 3/1 gewährleistet.
Die Planung wird voraussichtlich lediglich zwei Flächenfestsetzungen enthalten: Eine öffentliche Verkehrsfläche für den Bereich, der auch zukünftig als solcher insbesondere für die veränderte Wendeanlage genutzt wird, und ein Industriegebiet i. S. d. § 9 BauNVO für den Bereich, der dem Grundstück Baukauer Straße 42 zugeschlagen werden soll. Dieser Gebietstyp entspricht demjenigen, den der Bebauungsplan Nr. 3/1 auch jetzt schon großflächig für alle privaten Grundstücke im Umfeld festsetzt.
Geltungsbereich
Ansprechperson zum Plan
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| Herr Simon Siebers |
0 23 23 16 30 43 |
simon.siebers@herne.de |