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STADTPLANUNG


Bebauungsplan in Bearbeitung

008/2 (W) Franzstraße in Herne

Die ca. 1,6 ha große Fläche des Sportplatzes samt der angrenzenden Fläche der aufstehen-den Nebengebäude soll künftig einerseits dem verhältnismäßig hohen Parkdruck im Umfeld Rechnung tragen, der u. a. durch das nahe gelegene St. Anna Hospital und das Rheumazentrum Ruhrgebiet der St. Elisabeth Gruppe verursacht wird. In diesem Kontext wird für das Quartier zudem ein Parkraumbewirtschaftungskonzept zum Anwohnerparken aufgestellt. Der die Wohnstraßen bislang belastende Besucherparkverkehr der beiden Einrichtungen kann und soll entsprechend in Zukunft im Plangebiet verortet werden können. Des Weiteren soll die Fläche künftig im Zeitraum der Cranger Kirmes zum Abstellen der Schaustellerfahrzeuge genutzt werden können, um die mit ihr einhergehende angespannte verkehrliche Situation im Ortsteil zu entspannen. Andererseits soll im Bauleitplanverfahren zudem geprüft werden, ob ggf. verbleibende Flächen des Sportplatzes für eine wohnbauliche Entwicklung genutzt werden könnten. Die bestehenden Grünstrukturen samt Fußwegeverbindung nördlich des Sportplatzes sollen erhalten bleiben.
Der Bebauungsplan Nr. 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - soll die Voraussetzungen zur Umsetzung der genannten Nutzungen schaffen. Dabei soll er die verschiedenen Anforderungen und Bedarfe der unterschiedlichen Nutzungen verträglich vereinen und auch die für die stadtklimatische Situation und den Biotopverbund wichtigen Grünstrukturen sowie die damit einhergehenden Anforderungen an die geplanten Nutzungen und etwaige Bebauung sichern. Der Plan wird die bestehende und auch im Grünflächenentwicklungsprogramm der Stadt Herne verortete Grünwegeverbindung nördlich des Sportplatzes, die den Florapark mit der Grünanlage an der Franzstraße verbindet, voraussichtlich als öffentliche Grünfläche festsetzen. Ggf. wird sich diese Festsetzung auch auf weitere Bereiche des Plangebiets erstrecken. Zur öffentlichen Parkraumnachfrage ist zunächst zu klären, ob dieser besser über eine ebenerdige Parkplatzfläche oder ein Parkhaus begegnet werden kann. Wie die Stellfläche für die Schausteller der Cranger Kirmes planungsrechtlich gesichert werden kann, ist ebenfalls zu prüfen. Nach Diskussion unterschiedlicher städtebaulicher Varianten im Verfahren kann zu-dem ein Wohngebiet i. S. d. §§ 3 oder 4 BauNVO Planungsinhalt sein.


Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Maike Sammetinger 0 23 23 16 30 16 maike.sammetinger@herne.de