Bebauungsplan in Bearbeitung
268 wewole Langforthstraße im Stadtbezirk Sodingen
Die wewole STIFTUNG plant auf ihrem Stammgelände an der Langforthstraße in Herne-Horsthausen umfassende Modernisierungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 30 bis 35 Millionen Euro für die nächsten Jahre. Im Fokus stehen dabei die Erhöhung der Funktionalität durch die Erneuerung einiger der vorhandenen Gebäude (Wohn- und Verwaltungsgebäude, KiTa, Werkstätten etc.) und die bereits erfolgte Errichtung eines Parkhauses zur Lösung der Parkraumproblematik vor Ort sowie die Öffnung des Betriebsgeländes und seine Vernetzung mit dem Quartier Elpeshof.
Die Langforthstraße ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch einen hohen Zu- und Abfahrtsverkehr der Mitarbeitenden geprägt. Ferner bestehen für Fußgängerinnen und Fußgänger durch die Verkehrsflüsse auf der Schachtstraße bei Bewegungen zwischen den Häusern der Einrichtung Risiken. Durch die geplante Umstrukturierung kann ohne geeignete Maßnahmen eine Verstärkung der Verkehrsproblematik auftreten, daher werden Langforth- und Schachtstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Nr. 268 – wewole Langforthstraße – aufgestellt werden.
Das Plangebiet soll durch die Umstrukturierung für Menschen mit Behinderungen zu einem lebendigen, offenen und gleichberechtigten Ort in der Stadt Herne werden und sich räumlich und funktionell mit dem Quartier Elpeshof und dem angrenzenden Neubaugebiet Jürgenshof vernetzen. Darüber hinaus sollen zusätzliche Parkmöglichkeiten im Quartier geschaffen werden. Der Bebauungsplan Nr. 268 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der geplanten Neustrukturierung der wewole Stiftung unter Berücksichtigung einer klimaangepassten und städtebaulich verträglichen Entwicklung.
Die Wohnnutzung im Plangebiet soll reduziert und modernisiert werden. Für eine Stärkung der Inklusion soll die derzeit im Plangebiet angesiedelte Wohnnutzung zum Teil über das Stadtgebiet Hernes verteilt werden. Die so freiwerdenden Flächen sollen zum einen der Erweiterung der Arbeitsfunktion im Plangebiet (Modernisierung und Erweiterung der Werkstätten und Verwaltungsgebäude), zum anderen der Verzahnung mit dem Quartier Elpeshof dienen. Zu diesem Zwecke setzt der Bebauungsplan Nr. 268 für einen Großteil des Plangebiets ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bildung und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen“ gem. § 11 BauNVO fest, welches in zwei Teilbereiche gegliedert ist und der Unterbringung u.a. der Werkstätten der wewole Stiftung, der Verwaltung, den Therapie- und Seminarräumlichkeiten, dem Parkhaus, der Kita und ergänzend untergeordneter Wohnnutzung dienen soll. Einen Teilbereich des Plangebiets setzt der Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BaunNVO fest. Dort sollen neben dem bestehenden Haus Piepenfritz zukünftig hochwertige Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. In zentraler Lage des Plangebiets angrenzend an die Schachtstraße ist zudem eine private Grünfläche festgesetzt, die als parkähnliche Anlagen den Beschäftigten der Stiftung, den Bewohner*innen des Stammgeländes aber auch dem benachbarten Quartier als Begegnungs- und Erholungsraum zur Verfügung stehen soll.
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
| Name |
Telefon |
E-Mail |
| Frau Maike Sammetinger |
0 23 23 16 30 16 |
maike.sammetinger@herne.de |