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STADTPLANUNG


Bebauungsplan in Bearbeitung

VBP 026 Karlstraße im Stadtbezirk Wanne

Im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Aufwertung des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Pflegeheims, einer Kindertagesstätte und weiteren Wohnungen geschaffen werden. Planungsziel ist zudem die städtebauliche Ergänzung der vorhandenen Wohnnutzungen im Umfeld durch weitere Wohn- und Wohnfolgenutzungen. Das neue Quartier soll durch zwei Gebäude strukturiert werden (siehe Anlage 4).

An der Karlstraße ist die Errichtung des Pflegeheims, welches sich als Riegel in das Grundstück erstreckt, vorgesehen. Der viergeschossige Baukörper nimmt die Flucht der Nachbargebäude an der Karlstraße auf, ist jedoch niedriger. Im Erdgeschoss befindet sich hinter dem Eingang ein Foyer mit der zentralen Erschließung. Die Verwaltung des Pflegeheims und die Küche grenzen an das Café an, welches sich im nördlichen Bereich zum Quartierspark hin öffnet. Südlich des Foyers ist eine Wohngruppe mit 9 Plätzen geplant. Der erforderliche Stellplatzbedarf soll auf einer Sammelstellplatzanlage im Süden untergebracht werden, die von der Karlstraße erschlossen wird. Östlich des Pflegeheims ist zudem eine Zufahrt zu einer Tiefgarage, die von der Karlstraße erreichbar ist, vorgesehen. Für Fußgänger und Radfahrer soll eine Wegeverbindung von der Johannesstraße im Norden durch das Quartier zur Karlstraße im Süden entstehen.

Aufgrund der kleinräumigen Planung auf einer bereits bebauten Fläche soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.


VBP 26 - Karlstraße Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

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Herr Fabian Lüken 0 23 23 16 30 08 fabian.lueken@herne.de