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STADTPLANUNG


Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

256 Schaeferstraße / Am Stadtgarten im Stadtbezirk Herne-Mitte

Die Entwicklungsfläche an der Schaeferstraße wurde bis vor kurzem noch zu Sportzwecken genutzt. Im Zuge der Reduzierung von Fußballplätzen wurde der Sportplatz aufgegeben. Um auf der Entwicklungsfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer wohnbaulichen Folgenutzung zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Für die Sportplatzfläche an der Schaeferstraße wurde von der Stadt Herne ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt, um eine Bandbreite an unterschiedlichen möglichen Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten und für die wohnbauliche Folgenutzung eine hohe städtebauliche und gestalterische Qualität zu sichern. Die Wettbewerbsergebnisse dienten als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes und der weiteren Umsetzungsinstrumente, wie z.B. eines Gestaltungshandbuchs und einer Gestaltungssatzung. Die mit der wohnbaulichen Entwicklung der Fläche verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen - insbesondere in Bezug auf eine funktionierende und nachhaltige Erschließung sowie aller zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange - werden im Bebauungsplanverfahren untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt. Für das Plangebiet ist die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Wohnquartiers mit frei stehenden Einfamilienhäusern, die über großzügige Grundstücke verfügen, vorgesehen.


Geltungsbereich Schaeferstraße / Am Stadtgarten

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Fabian Lüken 0 23 23 16 30 08 fabian.lueken@herne.de