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STADTPLANUNG


Bebauungsplan in Bearbeitung

56 Claudiusstraße 2. Änderung in Herne

Die St. Elisabeth Gruppe hat sich zwischenzeitlich wieder von ihrem ursprünglichen Vorhaben distanziert, ein Parkhaus an der Franzstraße (Bebauungsplan Nr. 8-W, 2. Änderung) zu errichten. Damit sollte insbesondere der eigene gestiegene Stellplatzbedarf für ihre medizinischen Einrichtungen in Wanne aufgefangen werden. Stattdessen präferiert die Gruppe nunmehr die alternative Idee, jeweils ein Parkhaus in unmittelbarer Nähe zum St. Anna Hospital (Bebauungsplan Nr. 278 - Annastraße -) und dem Rheumazentrum zu errichten.
Der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 56, 1. Änderung - Claudiusstraße - setzt für das Plangebiet im Wesentlichen ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Rheumazentrum Ruhr“ und ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Da das Parkhaus an seiner auf Grundlage der derzeitigen Festsetzungen nicht zulässig ist, ist die 2. Änderung des Bebauungsplans dafür notwendig. Gleichzeitig sollen der St. Elisabeth Gruppe bei dieser Gelegenheit (geringfügige) weitere Möglichkeiten für potenzielle zukünftige Umbauten und Erweiterungen am bestehenden Standort eingeräumt werden.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, das bestehende Rheumazentrum Ruhrgebiet einerseits planungsrechtlich zu sichern und ihm andererseits Erweiterungsmöglichkeiten für etwaigen Bedarf in der Zukunft einzuräumen. Insbesondere sollen dabei die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Parkhauses im Südosten des Plangebiets geschaffen werden.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Dr. Sabine Hentschel 0 23 23 16 30 10 sabine.hentschel@herne.de
Herr Jörn Leckscheid 0 23 23 16 32 88 joern.leckscheid@herne.de