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STADTPLANUNG


Bebauungsplan in Bearbeitung

244 Vödestraße im Stadtbezirk Herne-Mitte

Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch Ein- und Mehrfamilienhäuser entlang der Vödestraße und dazwischen bzw. dahinter liegende, teilweise stillgelegte Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Eine große Teilfläche des Plangebiets gehört zu einer ehemaligen Holzhandlung, die ihren Betrieb bereits vor vielen Jahren eingestellt hat. Teile dieses Grundstücks sind an verschiedene Kleinbetriebe verpachtet, die mehrheitlich ohne baurechtliche Genehmigung tätig sind. Im nordwestlichen Teil des Plangebiets liegen private Gartenflächen.


Aufgrund dieser Gemengelage sind Betriebsveränderungen oder -erweiterungen baurechtlich problematisch und die städtebauliche Situation insgesamt wenig befriedigend. Das Plangebiet befindet sich zurzeit im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 111/Süd -Straße des Bohrhammers- von 1986. Hierin sind die bestehenden Wohngebäude entlang der Vödestraße und entlang des Durchstichs zum Flottmannpark am östlichen Plangebietsrand als Mischgebiet festgesetzt. Der rückwärtige, bislang noch gewerblich genutzte bzw. bereits brachliegende Teilbereich ist als Gewerbegebiet festgesetzt, die Gartenflächen im nördlichen und nordwestlichen Bereich hingegen als private Grünflächen. Da das Gewerbegebiet nur über zwei schmale Zufahrten, die unmittelbar zwischen den bestehenden Wohnhäusern hindurch führen, von der Vödestraße aus erschlossen ist, sind betriebliche Veränderungen oder Neuansiedlungen bau- und immissionsschutzrechtlich kaum realisierbar. In Anbetracht der bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen (Gewerbegebiet und private Grünfläche) ist eine wohnbauliche Folgenutzung ebenfalls nicht möglich. Was die Mischgebietsfestsetzung betrifft, so entspricht die faktische Situation diesem Gebietscharakter nicht, da in diesen Bereichen beinahe ausschließlich Wohnnutzung anzutreffen ist.


Ziel der städtebaulichen Planung ist die Entwicklung eines ergänzenden Wohnbaugebietes im rückwärtigen, bisher baulich nicht bzw. mindergenutzten oder brachliegenden Plangebietsteil. Dieses soll hauptsächlich aus Einfamilienhäusern in Form von freistehenden Einzelhäusern und Doppelhäusern sowie ergänzend aus Stadtvillen als Mehrfamilienhäusern bestehen. Zudem schafft der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderlichen inneren Erschließungsmaßnahmen des Plangebiets. Die Bestandsbebauung entlang der Vödestraße und im Osten des Plangebiets soll - der sich faktisch entwickelten, baulichen Nutzung entsprechend - als Wohngebiet gesichert werden. Dabei werden die bestehenden Gewerbebetriebe, welche keine Nutzungsaufgabe artikuliert haben, planerisch berücksichtigt und integriert.

 

 


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Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Thomas Figgener 0 23 23 16 30 07 thomas.figgener@herne.de