Bebauungsplan in Bearbeitung
VBP 027 LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße im Stadtbezirk Eickel
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße - setzt für den Discountmarkt ein Sondergebiet "Großflächiger Einzelhandelsbetrieb" fest, die überbaubare Grundstücksfläche wird im gleichen Maß durch Baugrenzen definiert wie im rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9, die Grundflächenzahl bleibt bei 0,8 und ebenso wird die Gebäudeoberkante wieder bei höchstens 60 Metern über Normalhöhennull festgesetzt. In der textlichen Festsetzung wird die Verkaufsfläche auf maximal 1.490 m² begrenzt.
Um die Aspekte der Verkehrssicherheit auf der Vorhabenfläche zu erhöhen, werden im Vorhaben- und Erschließungsplan zusätzlich die nachträglich installierten Bodenschwellen im Bereich der Durchfahrt zwischen Brennerstraße und Holsterhauser Straße festgesetzt sowie die beiden Abbiegestreifen von der Vorhabenfläche auf die Holsterhauser Straße zu einem Abbiegestreifen sowohl für den Rechts- als auch für den Linksabbiegeverkehr zusammengefasst.
Zusätzlich zu den Erhaltungsbindungen der bereits im Zuge der Umsetzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 angelegten Pflanzflächen und Bäumen werden im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 die Pflanzung von fünf weiteren Bäumen, davon vier direkt auf der Stellplatzanlage, sowie eine Begrünung der Ostfassade des Marktes festgesetzt. So ist es möglich, ohne große Eingriffe in den Bestand gängige Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen.
Die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße – festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche an der Brennerstraße wird im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 - LIDL-Discountmarkt Holsterhauser Straße - übernommen.
Geltungsbereich
Ansprechperson zum Plan
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E-Mail |
Frau Maike Sammetinger |
0 23 23 16 30 16 |
maike.sammetinger@herne.de |