Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
208 Am Trimbuschhof, 1. Änderung im Stadtbezirk Sodingen
Im Bereich der Kreuzung „Am Trimbuschhof“ mit dem „Hölkeskampring“ hat sich ohne be-gleitendes und lenkendes Planungsrecht ein faktisches Gewerbegebiet entwickelt, welches neben seiner Prägung durch hauptsächlich gewerbliche Nutzung auch kleinteilig Wohnnutzung in den Randbereichen beinhaltet. Durch Betriebsaufgaben und drohende Umnutzungen bestand in der Vergangenheit die Gefahr einer Entwicklung eines zentrenschädlichen, nicht integrierten Einzelhandelsstandortes. Um dieser städtebaulich unerwünschten Entwicklung vorzubeugen und die dortigen Flächen weiterhin für eine gewerbliche Nutzung vorzuhalten, beschloss der Rat der Stadt Herne in seiner Sitzung am 23.09.2008 den Bebauungsplan Nr. 208 - Am Trimbuschhof - als Satzung.
Bei dem Bebauungsplan Nr. 208 - Am Trimbuschhof - handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan zur Steuerung der Entwicklung des Einzelhandels gem. § 9 Abs. 2a BauGB auf Grundlage des Herner Konzeptes „Einzelhandel in Herne“, welches vom Rat der Stadt Herne am 27.03.2007 beschlossen wurde.
Mit dem Beschluss des Masterplans Einzelhandel durch den Rat der Stadt Herne am 3. Juli 2012 wurde die konzeptionelle Grundlage zur Steuerung des Einzelhandels in der Stadt aktualisiert. Ziel des Konzeptes sind der Erhalt und die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, die Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung sowie der Schutz der gewachsenen Zentren als Orte des gesellschaftlichen Lebens. Der Masterplan Einzelhandel legt zentrale Versorgungsbereiche fest. Der Erhalt und die Entwicklung dieser Bereiche ist durch entsprechende planungsrechtliche Instrumente nun sukzessive umzusetzen.
In seiner Sitzung vom 23.06.2020 beschloss der Rat der Stadt Herne die Teilfortschreibung des Masterplans Einzelhandel. Diese ist Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, um dessen Festsetzungen an die aktuellen Inhalte des Masterplans Einzelhandel anzupassen.
BP 208-1 Geltungsbereich
Ansprechperson zum Plan
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Frau Maike Sammetinger |
0 23 23 16 30 16 |
maike.sammetinger@herne.de |