Bebauungsplan in Bearbeitung
245 Richard-Wagner-Straße im Stadtbezirk Eickel
Das Plangebiet befindet sich sowohl im Besitz der Stadt Herne als auch der Evangelischen Kirchengemeinde Eickel. Der Großteil des Plangebietes soll einer neuen Wohnnutzung zugeführt werden. Im Plangebiet befinden sich zudem Gebäude, die erhalten werden sollen. Dazu zählt die Kindertagesstätte im Norden des Plangebiets, die Wohngebäude Richard-Wagner-Straße Nr. 6 und 6a im Nordosten als auch das Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Eickel im Süden. Das ehemalige Vermessungs- und Katasteramt wurde bereits abgerissen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 38 „Ev. Gemeindezentrum Eickel“ steht dieser künftigen Nutzung entgegen, da in ihm für das geplante Baugrundstück Flächen für den Gemeinbedarf -Ev. Gemeindezentrum - und ein Kerngebiet festgesetzt sind. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist daher erforderlich.
Geplant sind zum einen der Erhalt des südlichen Gemeindehauses der evangelischen Kirchengemeinde als auch der nördlichen Strukturen des Plangebietes mit den Wohngebäuden (Nr. 6 und 6a) sowie der Kindertagesstätte. Die Kindertagestätte soll eventuell hinsichtlich ihrer Außenflächen unter Verwendung der bisherigen Friedhofserweiterungsfläche im Nordwesten des Plangebiets neugeordnet werden, da für die Erweiterung des Friedhofs kein Bedarf mehr besteht.
Durch diese Verlagerung der Außenflächen der Kindertagesstätte wird eine bessere Ausnutzung der südlich gelegenen, zukünftigen Wohnbaufläche erreicht, für die das Gebäude des ehemaligen Vermessungs- und Katasteramts bereits abgerissen worden ist. In der geplanten Wohnbaufläche wäre eine Mehrfamilienhausbebauung denkbar.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des Plangebietes soll ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Richard-Wagner-Straße, die als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt wird. Ergänzend könnten öffentliche oder private Verkehrsflächen zur Sicherung der inneren Erschließung festgesetzt werden.
Im Rahmen des Planverfahrens werden arten- und naturschutzrechtliche als auch immissionsschutzrechtliche Belange besondere Beachtung finden.
BP 245 Richard-Wagner-Straße
BP 245 Richard-Wagner-Straße
Ansprechperson zum Plan
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Frau Dr. Sabine Hentschel |
0 23 23 16 30 10 |
sabine.hentschel@herne.de |