Bebauungsplan in Bearbeitung
243 Gelsenkircher Straße / Zechenweg im Stadtbezirk Wanne
Anlass des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses von November 2014 war die Gemengelagensituation zwischen der Wohnbebauung entlang der Gelsenkircher Straße einerseits und dem prägnanten Lager- und Logistikbetrieb mit seinem großen Hallenkomplex südlich davon andererseits. Im Hinblick auf die daraus resultierende Immissionsproblematik wurden in der Vergangenheit Beschwerden der Anwohner gegenüber der Verwaltung vorgebracht. Um insbesondere im Falle der Betriebsaufgabe eine unkontrollierte gewerbliche Weiterentwicklung in diesem Bereich zu verhindern und stattdessen eine wohnbauliche Folgenutzung auch des übrigen Plangebietsteils zu forcieren, war die Einleitung der Planung erforderlich. Zudem wurde im Dezember 2014 wegen der heterogenen Eigentümerstruktur im Plangebiet ein Umlegungsverfahren i. S. d. §§ 45 ff. BauGB vom Rat der Stadt angeordnet, um die Planung unter dem Gesichtspunkt der Bodenordnung umsetzen zu können.
Am 15.12.2020 wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst, da eine Bauvoranfrage für die Umnutzung eines Teils des gewerblichen Hallenkomplexes zu einer Hundetrainingshalle vorlag. Dies würde eine aus städtebaulicher Sicht unerwünschte Verfestigung der gewerblichen Nutzung auf unbestimmte Zeit bedeuten. Um ihren Planungswillen mit unveränderter Zielstellung zu bekräftigen, wurde der Aufstellungsbeschluss erneut gefasst. Zudem ist dies erforderlich gewesen, um auch zukünftig bei Bedarf von den Instrumenten der Sicherung der Bauleitplanung i. S. d. §§ 14 und 15 BauGB (Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen) Gebrauch machen zu können.
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Ansprechperson zum Plan
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