Bebauungsplan in Bearbeitung
185 Gütersloher Straße, 1. Änderung im Stadtbezirk Herne-Mitte
Das Plangebiet soll zu einem Wohnbaugebiet entwickelt werden. Die Entwicklungsfläche ist Teil des Katalogs der Herner Wohnbauflächenpotenziale. Im November 2016 hat der Rat der Stadt den Flächenkatalog und den dazugehörigen Bericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Flächen zur Grundlage der Fortschreibung des „Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen“ (WEP) zu machen. Die aktuelle zur Beschlussfassung anstehende Fortschreibung des WEP beinhaltet die in Rede stehende Entwicklungsfläche an der Klosterstraße.
Aktuell liegt die Fläche im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 185 - Gütersloher Straße - und ist hier als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der erläuterten Zielsetzung besteht das Erfordernis, den Bebauungsplan Nr. 185 zu ändern.
Die Planung zielt darauf ab, die derzeitig als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzte Fläche einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen.
Die mit der angestrebten beschriebenen Entwicklung der Fläche verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange, werden im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt.
BP 185 1 Ä - Geltungsbereich
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Herr Thomas Lökenhoff |
0 23 23 16 30 09 |
thomas.loekenhoff@herne.de |