Bebauungsplan in Bearbeitung
VBP 005 Pluto V im Stadtbezirk Eickel
Bereits am 25.09.2012 hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 - Pluto V - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Darauf folgte zeitnah die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 22.11.2012 in der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel. Ein paar Monate später beschloss der Haupt- und Finanzausschuss am 26.02.2013, die Planunterlagen i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung wurde jedoch bis heute nicht durchgeführt.
Maßgebliche Gründe dafür waren zunächst einerseits im Detail unzureichende Fachgutachten. Andererseits konnte der Vorhabenträger (MBM Hochbau GmbH) bis zum September 2014 keinen hinreichenden Nachweis über die Grundstücksverfügbarkeit erbringen, welcher jedoch regelmäßig für den Abschluss des notwendigen Durchführungsvertrages erforderlich ist. Zwischen Mitte 2013 und Ende 2014 wurden dann die erforderlichen Gutachten erbracht und das Vorhabengrundstück vom Vorhabenträger erworben. Zudem wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung (14.01.2015 bis 20.02.2015) nachgeholt, obwohl diese im beschleunigten Verfahren lediglich fakultativ durchzuführen ist.
Zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen kam es dennoch nicht. Nicht ausreichend abgestimmte Boden- und Erdarbeiten und eine damit verbundene topografische Geländemodellierung im Rahmen der Aufbereitung des Vorhabengrundstücks führten zu Anliegerbeschwerden bei stärkeren Regenfällen und einem ordnungsbehördlichen Einschreiten der Stadt Herne von Amtswegen. Es wurde dabei erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Arbeiten und auch das Bauleitplanverfahren fortgesetzt werden könnten. Ab diesem Zeit-punkt bestand nahezu kein Kontakt mehr zwischen Stadt und Vorhabenträger.
Anfang 2019 ist der Kontakt auf gegenseitige Initiative wieder hergestellt worden. Nach einem größeren Termin mit Mitarbeitern aus den relevanten Fachbereichen der Verwaltung sowie dem Vorhabenträger und seinen Fachingenieurbüros, soll das Bauleitplanverfahren nun fort-geführt und abgeschlossen werden. Der nächste formelle Verfahrensschritt ist - nach wie vor - die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Obwohl der Beschluss für diesen Verfahrensschritt bereits 6 Jahre zurückliegt, soll dieser als Grundlage dienen und nicht erneut gefasst werden, da sich seither praktisch inhaltlich nichts an der Planung geändert hat. Zuvor werden lediglich zwei Fachbeiträge (Artenschutzprüfung und Entwässerungsplanung mit Höhenlagen) aktualisiert, weil dies im gemeinsamen Termin als notwendig erachtet wurde. Der Vorhabenträger hat zugesichert, die Erdarbeiten in enger Abstimmung mit den zu-ständigen Stellen der Stadtverwaltung fortzuführen und fachgutachterlich dokumentieren zu lassen.
Durch die Planung wird das brachliegende Grundstück einer ehemaligen Fensterbaufirma am südöstlichen Rand des Landschaftsparks Pluto V einer neuen Wohnnutzung zugeführt. Es sollen dort 12 Doppelhauhälften und 6 freistehende Einfamilienhäuser entstehen. Das Erschließungskonzept sieht eine öffentliche Stichstraße vor, welche mit einer Wendeanlage endet. Diese Wendeanlage würde als Anknüpfungspunkt für die Erschließung eines dahinterliegenden Areals dienen, welches sich im Eigentum der Stadt Herne befindet und von ihr ebenfalls perspektivisch als Wohnbauland entwickelt werden soll.
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
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Herr Thomas Figgener |
0 23 23 16 30 07 |
thomas.figgener@herne.de |