Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan
VBP 024 ALDI-Discountmarkt Dorstener Straße im Stadtbezirk Eickel
Auf Antrag der BGB-Grundstücksgesellschaft Herten als Vorhabenträgerin wurde die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 - ALDI-Discountmarkt Dorstener Straße - in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses der Stadt Herne am 03.07.2018 beschlossen.
Die BGB-Grundstücksgesellschaft Herten GmbH beabsichtigt am Standort eines ehemaligen Elektrofachmarktes an der Dorstener Straße den Neubau eines Lebensmitteldiscounters der Firma ALDI mit ca. 1.500 qm Verkaufsfläche zur langfristigen Sicherung der wohnortnahen Versorgung der angrenzenden Siedlungsbereiche.
Um die Umsetzung des Planvorhabens zu ermöglichen, wird der Großteil der Bestandsbebauung zurückgebaut. Lediglich der Gebäudeteil im rückwärtigen Grundstücksbereich mit der darin befindlichen Wohnnutzung wird im Zuge der Planumsetzung erhalten. Der neue Lebensmitteldiscountmarkt wird entlang der Grundstücksgrenze zur Dorstener Straße verortet. Die erforderlichen Stellplätze werden im rückwärtigen Plangebietsbereich hinter dem neuen Baukörper errichtet. Die Randbereiche des Vorhabenstandorts und die Stellplatzanlage sollen begrünt werden.
Die Erschließung des neuen Nahversorgungsstandortes erfolgt über zwei Ein-/ Ausfahrtbereiche an der Dorstener Straße entlang der nördlichen sowie der westlichen Grundstücksgrenzen. Am südöstlichen Plangebietsrand wird zudem eine weitere Ausfahrtmöglichkeit realisiert. Am nordöstlichen Plangebietsrand ist darüber hinaus eine direkte Zuwegung für Fußgänger geplant. Der Eingang zum neuen Markt befindet sich an der westlichen Gebäudeseite, die Anlieferung erfolgt an der südlichen Gebäudeseite.
Das Vorhaben soll im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Sondergebiet für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb zur Nahversorgung festgesetzt werden. In den textlichen Festsetzungen sollen Regelungen hinsichtlich der zulässigen Verkaufsfläche und Sortimente vorgenommen werden. Die äußere Erschließung im Norden und im Westen des Plangebiets soll als Verkehrsfläche festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) aufgestellt. Da es sich bei dem in Rede stehenden Bauvorhaben um die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes handelt, ist der Bebauungsplan im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
VBP 24 Geltungsbereich 2018-11
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Dr. Sabine Hentschel |
0 23 23 16 30 10 |
sabine.hentschel@herne.de |
Herr Jörn Leckscheid |
0 23 23 16 32 88 |
joern.leckscheid@herne.de |