Bebauungsplan in Bearbeitung
010/6 W Auguststraße - Aufhebung im Stadtbezirk Eickel, Wanne
Die Deutsche Bahn plant zum Immissionsschutz Lärmschutzanlagen entlang ihrer Bahnanlagen. Zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen ist u.a. der planungsrechtliche Schutzanspruch angrenzender Gebiete maßgeblich. Die Wohnbebauung an der Ulmenstraße und am Eickeler Bruch zwischen den Bahnlinien befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10/6 - Auguststraße - (heute Ulmenstraße). Dieser Bebauungsplan, der am 15.12.1968 Rechtskraft erlangte, setzt für die Baugrundstücke ein Gewerbegebiet fest. Zielsetzung des Bebauungsplans war die Festsetzung des Gewerbegebiets, da „das vorhandene Wohngebiet entlang der Deutschen Bundesbahn […] aus städtebaulichen und Gründen der Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung nicht erhalten werden“ konnte. Die Kosten für den Erwerb und Abbruch von Gebäuden wurden damals mit ca. 5.000,- DM kalkuliert. Die Zielsetzungen des Bebauungsplans wurden in den vergangenen fünfzig Jahren nicht umgesetzt. Vielmehr wurden von Wohnungsgesellschaften der dortige Bestand privatisiert und von den Eigentümern wertsteigernde Maßnahmen an den Gebäuden vorgenommen. Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan aufgehoben werden, um den Anwohnern den Schutzanspruch einer Wohnnutzung hinsichtlich des Bahnlärms zu ermöglichen. Mit der Aufhebung des Bebauungsplans wird das Baugebiet zum unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von zukünftigen Vorhaben bestimmt sich daher nach Aufhebung des Bebauungsplans insbesondere nach den Regelungen des § 34 BauGB. Dabei muss im vorliegendem Fall vor allem beachtet werden, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben
BP 010-6_Geltungsbereich_2019-03-06
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