Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gesetze und Vorschriften zur Stadtplanung.
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Planungsrecht
Bundesrecht
Landesplanungsrecht NRW
Fachrecht (Umwelt- und Naturschutzrecht)
Bundesrecht
Landesrecht
Verordnungen, Erlasse und sonstige Regelungen (Baunebenrecht)
Bundesverordnungen und -regelungen
Landesverordnungen und -regelungen NRW
Weitere Quellen zum Bau-, Planungs- und Umweltrecht