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Digitalisierungsgrundlage: ALKIS
Bebauungsplan
9.20c, Änderung 4.21 "Lübberbruch/Werregärten"

Der Geltungsbereich der Planänderung wird umgrenzt im Norden durch die L 965 (Hansastraße), im Osten durch die L778 (Mindener Straße), im Süden durch die Bruchstraße sowie weiter westlich durch die Südseite des Erschließungsweges zum Friedrichsgymnasium und im Westen durch die Nutzungsgrenze zwischen Werregärten und Friedrichsgymnasium sowie weiter nördlich durch die Werrestraße.

Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Herford, Flur 27: Flurstücke 518, 502, 503, 505, 574, 531, 496, 474, 347, 483, 132, 475, 485 in Gänze sowie Teile der Flurstücke 504, 544, 573.

Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 9.20c „Lübberbruch/Werregärten“ ist es, die Werregärten als ein  Kultur-, Naherholungs- und Bildungsquartier mit angrenzenden Wohn- und Dienstleistungsnutzungen zu entwickeln, in dem der motorisierte Individualverkehr auf das zwingend notwendige begrenzt und der ruhende Verkehr voraussichtlich in einem zentralen Parkhaus an der Hansastraße gebündelt werden soll. Die städtebauliche Neuordnung soll planungsrechtlich gesichert werden.

Ansprechperson

  • Stadtplanung Herford, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@herford.de
  • Frau Rebekka Peters, Telefon: 05221/189-530, E-Mail: rebekka.peters@herford.de

Verfahrensschritte

  • 23.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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