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Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung der Hansestadt Herford Runde 4

nach §47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Orte mit Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mill. Fahrzeuge pro Jahr. Die Kartierungen für Nichtballungsräume übernimmt das Landesumweltamt NRW (LANUV). Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um eine städtisches Gesamtkonzept das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgabe zuständig. Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Behörden und der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Hansestadt Herford bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Herford ist von der Lärmkartierung an Bundes- und Landesstraßen betroffen.

Was ist eigentlich ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan ist ein strategischer Plan, auf dessen Grundlage Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete durchgeführt werden können. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen die Bürgerinnen und Bürger. Für die Verwaltungen ist er insofern verbindlich, als sie bei den laufend stattfindenden Planungen die Aussagen des Lärmaktionsplans angemessen zu berücksichtigen haben. Im Jahr 2012 wurde erstmals eine Kartierung des Umgebungslärms in Herford vorgenommen, die Ausgangspunkt für die Erstellung eines Lärmaktionsplans war. Nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit und einer intensiven politischen Diskussion wurde schließlich im Dezember 2015 der Lärmaktionsplan Herford vom Stadtrat beschlossen, der nun fortgeschrieben werden wird. Vorangegangen war im vergangenen Jahr eine neue Lärmkartierung.

Die Lärmkarten zum Lärmaktionsplan Stufe 4 sind mittlerweile veröffentlicht. Sie sind unter dem Lärmkartenviewer des Landes NRW (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de) einsehbar.

Wie geht es weiter?

Jetzt beginnt die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung: Vom 15. Januar bis zum 16.Februar nimmt die Stadtverwaltung Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern entgegen: Hier steht der Umgebungslärm durch Straßenverkehr im Mittelpunkt des Interesses. Konkret werden Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen und Hinweise zu besonderen Belästigungsschwerpunkte gesucht, vielleicht auch solche, die aus der Lärmkartierung nicht deutlich genug hervorgehen. Außerdem möchte die Verwaltung gerne wissen, welche Bereiche innerhalb des Stadtgebietes als ruhig empfunden werden und sich für eine Festsetzung als „Ruhiges Gebiet“ eignen könnten.

Alle Einsendungen werden gesammelt, ausgewertet, gegebenenfalls zusammengefasst. Nach dem Ende der ersten Beteiligungsphase werden die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über die Ergebnisse informiert.

Nach dem Ende der Beteiligungsphase erarbeitet die Verwaltung einen Fortschreibungsentwurf. Darin können die vorgebrachten Maßnahmenvorschläge berücksichtigt werden, wenn sie grundsätzlich geeignet sind und ein Realisierungspotential besteht. Nach der Fertigstellung und einer verwaltungsinternen Abstimmung wird der Planentwurf den politischen Gremien präsentiert. Damit einher geht ein Vorschlag der Verwaltung, den Entwurf zu beschließen.

Letztendlich entscheidet der Rat der Stadt Herford über die Maßnahmen, die Inhalt der Fortschreibung des Herforder Lärmaktionsplans werden. Ziel ist es, diesen Ratsbeschluss im Sommer 2024 zu erhalten.

Der Lärmaktionsplan Stufe 4 ist bis zum 18. Juli 2024 fertig zustellen und an das Land NRW weiter zuleiten.

 

Ansprechperson

  • Frau Christiane Manthey, Telefon: 05221/189-782, E-Mail: christiane.manthey@herford.de

Verfahrensschritte

  • 04.09.2023 - 27.10.2023, informelle Behördenbeteiligung
  • 15.01.2024 - 29.02.2024, informelle Bürger*innenbeteiligung

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