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Stadtplanung in Herford

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Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplanänderung Nr. 1.22 "Waterfuhr"

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 1.22 „Waterfuhr“ liegt in der Gemarkung Herford, südöstlich des Innenstadtbezirks der Hansestadt Herford und wird von der „Salzufler Straße (L712)“ und der Bahnlinie „Herford - Altenbeken“ begrenzt. Vorrangiges Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die zeitgemäße städtebauliche Neuordnung der bisherigen Gemengelage und die Aktualisierung des Planungsrechtes. Es soll eine an den Standort angepasste städtebauliche Entwicklung erfolgen, die in Zukunft ein Miteinander von Wohnen und Gewerbe ermöglicht. Eine weitere Zielsetzung ist es, die bestehenden Gewerbebereiche ausschließlich für gewerbliche Nutzungen vorzuhalten und zu sichern.

Ansprechperson

  • Frau Elmas Aydin, Telefon: 05221/189-499, E-Mail: elmas.aydin@herford.de

Verfahrensschritte

  • 26.01.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.04.2023, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 08.05.2023 - 12.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 08.05.2023 - 12.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB

Anhänge